Kindergeld
Das Kindergeld wird in Deutschland mindestens bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Danach kann es bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiter bezogen werden, wenn das Kind sich in der Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium befindet. Das Einkommen des Kindes darf hierbei 7680 Euro im Jahr nicht übersteigen.
Eine Ausnahme bei der Alterbegrenzung gilt bei schwerbehinderten Kindern. Die Schwerbehinderung muss in diesem Fall allerdings vor dem 25. Lebensjahr festgestellt worden sein und mindestens ein Elternteil muss noch am Leben sein. Dann können die Zahlungen bis zum Tode der Eltern (also beider Elternteile) oder aber bis zum Tode des Kindes erfolgen.
Währen der Zeit des Wehr- oder Zivildienstes kann kein Kindergeld für das Kind bezogen werden.
Kindergeld Berechtigte
Kindergeldberechtigt sind die Eltern, nicht aber die Kinder. Das Kindergeld muss bei der zuständigen Familienkasse beantragt werden. Der Kindergeld-Antrag muss schriftlich gestellt und unterschrieben werden. Entsprechende Vordrucke sind bei der Familienkasse vor Ort erhältlich. Es gibt je nach Bedarf verschiedene Anträge, wie z.B.
Antrag auf Kindergeld (KG1), Antrag auf Kindergeld für Vollwaisen (KG1a), Antrag auf Kindergeld für ein weiteres Kind (KG1k) und Antrag auf deutsches Kindergeld - Ausland (KG51)
Kindergeld Höhe
Das Kindergeld beträgt in Deutschland für das erste, zweite und dritte Kind jeweils 154,00 Euro pro Monat, für jedes weitere Kind wird 179,00 Euro Kindergeld gezahlt. Wer z.B. 4 Kinder hat, erhält ein Kindergeld in Höhe von insgesamt 641,00 Euro.
Kinder in der Ausbildung
Die Familienkasse erkennt alle Ausbildungsmaßnahmen an, durch die das Kind die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erwerben kann, die als Grundlagen für die Ausübung seines angestrebten Berufs geeignet sind.
Ein Angebot der Deutschen Familienversicherung:
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