Krankengeld
Wer als gesetzlich versicherter Berufstätiger länger als sechs Wochen krank (arbeitsunfähig) ist, bekommt in der Regel Krankengeld.
In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht. Das heisst aber nicht, das es nicht möglich ist, durch das Krankenversicherungsnetz zu fallen! Wer sehr lange arbeitsunfähig ist, kann Gefahr laufen, den Versicherungsschutz zu verlieren!
Wer berufstätig und auch gesetzlich krankenversichert ist, erhält in der Regel nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit Krankengeld von der Krankenkasse.
Dieses Krankengeld beträgt 70% des Bruttoeinkommens (und max. 90% des Nettoeinkommens). Davon abgezogen werden die Beiträge zur Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung.
Nicht Jeder bekommt Krankengeld! Ausgeschlossen sind u.a. Rentner, Eltern in Elternzeit, Arbeitslosengeld-II-Empfänger und Familienversicherte.
Das Bezug von Krankengeld ist zeitlich begrenzt. Wegen der selben Krankheit (und Folgekrankheiten) gibt es innerhalb von 3 Jahren max. 78 Wochen Krankengeld.
Kommt innerhalb dieser sog. Blockfrist eine weitere Krankheit hinzu, verlängert dies die 78 Wochen nicht.
Krankengeld bei neuer Erkrankung
Wer zu seiner bestehenden Krankheit eine weitere dazu bekommt, hat keinen Anspruch auf eine verlängerte Entgeltzahlung! Wer allerdings nach Ablauf einer Krankheit wieder arbeitsfähig ist und auch wieder arbeiten geht, der hat bereits nach einem Tag wieder Anspruch auf 6 Wochen Krankengeld, sofern er an einer anderen Krankheit leidet und wieder arbeitsunfähig wird.
Krankengeld läuft aus
Normalerweise erhalten gesetzlich krankenversicherte vor Ablauf des Krankengelds eine Nachricht von Ihrer Krankenkasse. In dem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass die Mitgliedschaft bei der Krankenkasse mit Ablauf des Krankengeldes erlischt.
Sind Sie aber weiterhin arbeitsunfähig, müssen Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Wenn dieser Rentenantrag bei Ende des Krankengeldes noch nicht durch ist, sollten Sie bei der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit beantragen.

