Elterngeld Kindergeld Kinderzuschlag Wohngeld Krankengeld Sitemap Impressum Datenschutz
Startseite Wohngeld

Wohngeld




Antrag auf Wohngeld


Wer Wohngeld beantragen will, der muss zunächst ein Antrag auf Wohngeld bei der zuständigen Wohngeldstelle einreichen. Die notwendigen Formulare erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Wer Wohngeld als Mietzuschuß beantragen möchte, der benötigt zudem eine Bescheinigung seines Vermieters. Auch dieses Formular erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldstelle.
Damit der Antrag auf Wohngeld überprüft werden kann, sind natürlich sämtliche Einnahmen und Belastungen offenzulegen. Bei den Einnahmen sind dies beispielsweise Verdienstabrechnungen, Einkommenssteuerbescheid, Kapitalerträge, Unterhaltsgeldbescheid u.a. Alle Einnahmen müssen bei einem Wohngeldantrag angegeben werden!

Wer Wohngeld als Lastenzuschuss beantragen möchte, muss alle wichtigen das Haus oder die Eigentumswohnung betreffenden Umterlagen einreichen, als da wären Wohnflächenberechnung, Fremdmittelbescheinigungen, Grundsteuierbescheid, Grundbuchauszug und ggf. den Kaufvertrag.
Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer Wohngeldstelle nach, welche Unterlagen zum Antrag auf Wohngeld benötigt werden. Vergessen Sie beim Antrag Unterlagen, werden Sie ohnehin daruf hingewiesen. Sie können diese dann nachreichen.

Wichtig: Auch Selbständige können Wohngeld beantragen, wenn die Voraussetzungen für den Bezug von Wohngeld erfüllt sind. Gleiches gilt für Schüler, Studenten und Auszubildende (siehe auch: Wohngeld für Studenten).

Erfüllen mehrere Personen für denselben Wohnraum (und sind auch Haushaltsmitglieder) die Voraussetzungen für den Bezug von Wohngeld, so ist nur eine dieser Personen wohngeldberechtigt!



Antrag auf Wohngeld | Mietzschuss | Lastenzuschuss | Wohngeldstelle | Wohngeldformulare