Wohngeld
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum.
Viele Mieter oder Besitzer von Eigenheimen wissen gar nicht, dass es überhaupt Wohngeld gibt. Dabei handelt es sich hierbei nicht um ein Almosen.
Wer die Bedingungen für Wohngeld erfüllt, hat darauf einen Rechtsanspruch! Auch wer Vermögen besitzt, kann unter Umständen Wohngeld erhalten!
Wir wollen hier die wichtigsten Fragen zum Thema Wohngeld (Mietzuschuss, Lastenzuschuss) klären.
Wohngeld Voraussetzung
Der Wohnungsinhaber muss den Wohnraum bewohnen und selbst die Miete und Belastungen dafür aufbringen. Für die Leistung des Zuschusses ist es aber unerheblich, ob der Wohnraum in einem Alt- oder Neubau liegt.
Wohngeld Berechnung
Die Höhe des Wohngelds richtet sich nach der Familiengröße, dem Einkommen, der Mietbelastung und dem Wohnort.
Wohngeld Antrag
Wohngeld muss bei der zuständigen Gemeinde oder Stadt (örtliche Wohngeldstelle) beantragt werden. Auch Gewerbetreibende können es beantragen.
Wer die Bedingungen erfüllt, dem wird das Wohngeld in der Regel für ein Jahr (12 Monate) bewilligt. Maßgeblich ist hierbei das Datum der Antragstellung. Nach Ablauf der 12 Monate ist ein neuer Antrag zu stellen, wenn die Bedingungen weiterhin erfüllt werden.
Empfänger sogenannter Transferleistungen (Sozialhilfe, Arbeitslosengeld 2, Sozialgeld) sind vom Wohngeld ausgeschlossen. Gleiches gilt für Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft.
Wohngeld als Mietzuschuss
Mietzuschuss gibt es natürlich in erster Linie für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers. Es wird aber auch gewährt für mietähnliche Nutzungsberechtigte oder an Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes.
Wohngeld als Lastenzuschuss
Wohngeld als Lastenzuschuss erhalten in erster Linie Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung. Aber auch Eigentümer einer Kleinsiedlung und Erbbauberechtigte können den Lastenzuschuss erhalten, wenn die Bedingungen hierfür erfüllt sind.
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