Wohngeld Berlin
Informationen zum Wohngeld in Berlin
Wie überall so sind auch in Berlin folgende Personen antragsberechtigt für Wohngeld:
Mieter von Wohnraum und Nutzungsberechtigte von Wohnraum bei einem dem Mietverhältnis ähnlichem Nutzungsverhältnis sowie Hausbesitzer, die den eigenen Wohnraum bewohnen.
Das Wohngeld wird im Bewilligungsfall für 12 Monate gezahlt. Nach den 12 Monaten kann ein neuer Antrag gestellt werden.
Ausgeschlossen von Wohngeldleistungen sind Zivildienstleistende, alleinstehende Wehrpflichtige und Empfänger von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld 2 und Sozialgeld.
Das Wohngeld wird monatlich zum 1. Werktag des Monats gezahlt.
Wer in Berlin Wohngeld beantragen will, der braucht in erster Linie Geduld!Im August 2009 wurde laut, dass die durchschnittliche Wartezeit auf einen Wohngeldbescheid 4 Monate beträgt! In Steglitz-Zehlendorf mussten Antragsteller sogar länger als ein halbes Jahr auf Ihren Wohngeldbescheid warten. Die Mitarbeiter in den Berliner Wohngeldstellen sind total überlastet.
Die Wohngeldänderungen 2009 haben natürlich zu vielen neuen Wohngeldanträgen geführt, aber das war absehbar. Leidtragende sind die Wohngeldberechtigten, die nun lange auf die dringend benötigten Zuschüsse warten müssen.