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Wohngeld für Studenten


Wohngeld für Studenten, Schüler und Auszubildende
Wohngeld wird als Mietzuschuss für die Mieter einer Wohnung oder als Lastenzuschuss für Hausbesitzer und Besitzer von Eigentumswohnungen, die den Wohnraum selbst bewohnen gewährt.
Wehrpflichtige, Zivildienstleistende und Erstauszubildende sind hingegen nicht antragberechtigt.
Studenten und Schüler können unter Umständen einen Wohngeldantrag stellen, aber nur, wenn ihnen dem Grunde nach kein BAföG zusteht, beispielsweise bei zu hohem Einkommen oder auch bei zu langer Studienzeit. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Leistung tatsächlich beantragt wurde.
Maßgebend ist aber auch der gesamte Familienhaushalt. Hat nur ein Haushaltsmitglied keinen Anspruch auf BAföG oder andere Transferleistungen (z.B. Hartz 4), kann ein Wohngeldaantrag gestellt werden.
Studenten, die BAföG-Empfänger sind aber dennoch Ihre Miete nicht bezahlen können, haben die Möglichkeit, eine Mietbeihilfe zu beantragen. Diese Mietbeihilfe ist nicht zu verwechseln mit dem Wohngeld!
Die Mietbeihilfe wird als Zuschuß zur Miete und Heizkosten gewährt.



Wohngeld für Studenten, Schüler und Azubis | Mietbeihilfe